Für Amtsgerichte bieten wir die Übernahme folgender Tätigkeiten an:

 

  • Nachlasspflegschaft
  • Testamentsvollstreckung
  • Verfahrenspflegschaft 


Für Privatpersonen bieten wir folgende Tätigkeiten an:

  • Bevollmächtigte Vertretung der Erben
  • Beschaffung von Urkunden im In- und Ausland
  • Nachlassauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung


Durch uns erfolgt keine Rechts-, Steuer-. Finanz- oder Versicherungsberatung.
Wir arbeiten zur Erfüllung unserer Aufgaben eng mit den verschiedensten Experten aus den Bereichen der Rechts-, Steuer- Finanz- und Versicherungsberatung zusammen um für jede Situation die optimale Lösung zu finden.  

Regelmäßige Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind fester Bestandteil unserer Arbeit. Der Zugang zu den neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie deren praktische Umsetzung sind das Fundament unserer lösungsorientierten Arbeitsweise.

Die Entlastung der Gerichte durch eine bestmögliche Abstimmung und Umsetzung unserer Aufgaben während unserer Tätigkeit ist uns ein wichtiges Anliegen.

Selbstverständlich ist für uns ein der Tätigkeit entsprechender Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenshaftpflicht).

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (DVEV) sowie die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögen e.V. (AGT) führen Herrn Stefan Böck aufgrund seiner durch Fortbildungen und Prüfungen nachgewiesenen Qualifikation als Testamentsvollstrecker in ihren Listen.

www.testamentsvollstreckerliste.de  (AGT e.V.)

www.erbrecht.de/Mitglieder (DVEV e.V.)